Aus dem Bayrischen Kabinett ist zu vernehmen:
„In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.“
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Februar 2021
Der Onlineunterricht bleibt natürlich erhalten.
Für die reinen Onlineschüler sowieso und für die Präsenzschüler gilt:
Wenn Du lieber daheim bleiben willst oder dich nicht ganz fit fühlst, dann ist es kein Problem den Unterricht online durchzuführen.